Energie: EU-Gericht lehnt Klagen gegen RWE-Eon-Deal ab

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Durch ein milliardenschweres Tauschgeschäft sind die beiden Energiekonzerne von Konkurrenten zu Verbündeten geworden. Klagen mehrerer Wettbewerber sind vorerst gescheitert.

Die Europäische Kommission hat den Zukauf der Eon-Erzeugung durch RWE 2019 freigegeben. Quelle: dpa

RWE Campus Essen

Die Europäische Kommission hat den Zukauf der Eon-Erzeugung durch RWE 2019 freigegeben.

(Foto:&#160dpa)

Düsseldorf Zu Klagen mehrerer Energielieferanten gegen einen historischen Deal zwischen den beiden Dax-Unternehmen RWE und Eon ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Die Klagen sind unzulässig. Das urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwochmorgen.

Konkret geht es bei dem Urteil um die Übernahme von Stromerzeugungskapazitäten: RWE hat im Zuge eines Tauschgeschäfts im Jahr 2019 Kraftwerke von Eon erhalten. Die Europäische Kommission hatte diesen Erwerb freigegeben. Gegen diese Freigabe hatten zehn Kommunalversorger sowie der Energielieferant Naturstrom geklagt.

Ein Eon-Sprecher teilte am Mittwoch mit: „Wir begrüßen die Entscheidungen des Europäischen Gerichts. Die Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe der Europäischen Kommission.“

Von der Naturstrom-Vorständin Kirsten Nölke hieß es: „Wenn man als Naturstrom gegen die Europäische Kommission und zusätzlich indirekt gegen die von der Bundesregierung unterstützten RWE und Eon antritt, dann ist die Ausgangslage denkbar schwierig.“ Naturstrom habe trotzdem für ein besseres Urteil im Sinne des Wettbewerbs, der Energiekunden und -kundinnen und auch der Energiewende gekämpft.

Der Ökostromanbieter will jetzt die Urteilsbegründung im Einzelnen auswerten und darüber entscheiden, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden.

Zuwachs von Marktmacht bei RWE

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine große Vereinbarung, die Eon und RWE im Herbst 2019 besiegelten. Die Unternehmen tauschten damals mehrere Geschäftsbereiche: RWE übernahm Kraftwerke von Eon, und Eon erhielt Strom- und Gasnetze von RWE. Zusätzlich stieg RWE als größter Einzelaktionär mit 16,67 Prozent der Anteile bei Eon ein.

Der Vorwurf der Kläger: RWE und Eon hätten den Energiemarkt so untereinander aufgeteilt, dass sie sich gegenseitig kaum noch Konkurrenz machen. Beide hätten in bedenklichem Maße an Marktmacht gewonnen.

Einen Zuwachs von Marktmacht bei RWE hat nach dem Deal tatsächlich das Bundeskartellamt beobachtet und in einem „Marktmachtbericht“ festgehalten. Es ermittelt den Einfluss von RWE anhand eines „Residual Supply Index“ (RSI).

Der RSI misst, wie wichtig ein einzelnes Unternehmen ist, um den Strombedarf in Deutschland zu decken. Dabei geht es nicht nur um die Anzahl oder Leistung der Kraftwerke, die ein Stromerzeuger insgesamt besitzt. Denn ein Konzern mit vielen Windrädern deckt an einem windigen Tag womöglich einen Großteil des Strombedarfs, an einem windarmen Tag aber fast keinen.

Ausschlaggebend ist deshalb, in wie vielen Viertelstunden des Jahres die Stromerzeugung eines Unternehmens unverzichtbar ist. Nach dieser Messung hat RWE laut Bundeskartellamt mittlerweile eine marktbeherrschende Stellung.

Ein zweites Urteil steht noch aus

Dennoch hat die Europäische Kommission den Zukauf der Eon-Erzeugung durch RWE 2019 freigegeben.

Die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH), die einige der klagenden Energielieferanten vertritt, kritisiert, dass die Europäische Kommission den Zukauf einzeln überprüft und bestätigt hat. Denn der Eon-RWE-Deal wurde in der Prüfung durch die Behörden in drei Teile aufgespalten:

Bei Teil eins geht es um den Erzeugungserwerb, über den das EU-Gericht jetzt Urteile gefällt hat. Teil zwei beschreibt die Übernahme der RWE-Tochter Innogy, die Endkunden- und Netzgeschäft beinhaltete, durch Eon. Und Teil drei beschreibt den Einstieg von RWE als Aktionär bei Eon.

Aus Sicht der Kanzlei müsste der gesamte Deal aber als Ganzes betrachtet werden. Es gehe um eine Großfusion mit einem Gewicht von 40 Milliarden Euro – den größten Zusammenschluss in Europa. Damit werde der Energiemarkt grundlegend neu geordnet. Die Gefährlichkeit des Gesamtdeals werde durch die Einzelprüfung nicht erkannt.

Eine Entscheidung zur zweiten Klage gegen den Deal – also eben zur Übernahme des Endkunden- und Netzgeschäfts – steht weiterhin aus. Die mündlichen Verhandlungen dazu fanden erst im vergangenen April statt, bis zu einem Urteil kann es noch Monate dauern.

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